BU-Versicherung
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Die 50 %-Hürde der BU-Versicherung

17/8/2017

 
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Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft abschließen, sollten Sie starke Leistungen zu branchenüblichen Klauseln erwarten dürfen. Eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit sollten dabei in Ihrem zukünftigen BU-Tarif zu finden sein, um ab diesem Zeitpunkt die vollen Rentenleistungen Ihres BU-Vertrags zu erhalten.

Welche Rolle die 50 %-Hürde beim Vertragsabschluss spielt
Für die Minderung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit werden seitens der ärztlichen Bewertung Abstufungen in prozentualer Form vorgenommen. Neben dem Prognosezeitraum, wie lange der Patient voraussichtlich berufsunfähig bleibt, ist der Grad
seiner Einschränkung das wesentliche Kriterium. Werden 50 % oder mehr seitens des Arztes bestätigt, heißt dies, dass der Betroffene maximal die Hälfte seiner gewohnten Arbeitsstunden im zuletzt ausgeübten Berufsbild vollbringen kann. Die Regelung wird auch für eine Teilzeitkraft mit entsprechend weniger Stunden angewendet.

Die vorgenommene Einstufung ist für jede Versicherung wichtig, um eine Bestätigung zu erhalten, dass Sie wirklich berufs- bzw. erwerbsunfähig sind. Die Höhe der ausgezahlten BU-Rente sollte jedoch nicht anteilig gewährt werden. Gute Tarife zur Berufsunfähigkeit bieten Ihnen daher ab einem festgestellten Grad von 50 % oder mehr die volle Auszahlung von 100 % Ihrer Tarifleistungen.

Mit der VUMAK GmbH zum besten BU-Vertrag
Wie eine Versicherung mit der 50 %-Regelung umgeht, ist nur eines von vielen Prüfkriterien vor der Vertragsabschluss. Falls Sie als Versicherungslaie nichts dem Zufall überlassen möchten, stehen Ihnen die unabhängige Versicherungsmakler unserer Gesellschaft gerne zur Seite. Durch unsere individuelle Beratung und den Vergleich aller aktuellen Tarife vermeiden Sie Fehler beim Vertragsabschluss und genießen die bestmögliche Absicherung - überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt auf!

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